Rund 500.000 Kinder und Jugendliche in Deutschland haben einen diagnostizierten sonderpädagogischen Förderbedarf. Etwa die Hälfte von ihnen besucht eine Förderschule, die andere Hälfte wird inklusiv an Regelschulen unterrichtet. Die Frage, ob die Förderschule oder die Regelschule der richtige Ort für ein Kind ist, gehört zu den schwierigsten Entscheidungen, die Eltern treffen müssen. Pauschale Antworten gibt es nicht, aber es gibt Fakten, die bei der Entscheidung helfen.
Was ist eine Förderschule?
Eine Förderschule (je nach Bundesland auch Sonderschule, Förderzentrum oder Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum genannt) ist eine Schulform für Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Der Unterricht findet in kleinen Klassen statt, in der Regel mit 8 bis 14 Schülern, und wird von speziell ausgebildeten Sonderpädagogen erteilt.
Förderschulen sind keine einheitliche Schulform. Es gibt sie mit verschiedenen Förderschwerpunkten, die sich an der Art der Beeinträchtigung orientieren. Die Kultusministerkonferenz unterscheidet acht Schwerpunkte:
Lernen: Der grösste Förderschwerpunkt mit rund 44 Prozent aller Förderschüler. Hier werden Kinder mit Lernbehinderungen, Lernstörungen oder erheblichen Lernschwierigkeiten unterrichtet.
Geistige Entwicklung: Für Kinder mit kognitiven Beeinträchtigungen (IQ unter 70). Der Unterricht ist stark lebenspraktisch ausgerichtet.
Emotionale und soziale Entwicklung: Für Kinder mit erheblichen Verhaltensauffälligkeiten, die den Schulalltag an einer Regelschule massiv beeinträchtigen.
Sprache: Für Kinder mit schweren Sprachentwicklungsstörungen, die über normale Sprachförderung hinausgehen.
Hören, Sehen, Körperliche und motorische Entwicklung: Für Kinder mit Sinnesbeeinträchtigungen oder körperlichen Behinderungen, die spezielle Ausstattung und Didaktik brauchen.
Kranke Schüler: Für Kinder, die aufgrund langfristiger Erkrankungen (z.B. Klinikaufenthalte) nicht am Regelunterricht teilnehmen können.
Wie wird der Förderbedarf festgestellt?
Bevor ein Kind eine Förderschule besuchen kann, muss ein sonderpädagogischer Förderbedarf förmlich festgestellt werden. Das Verfahren heisst je nach Bundesland AO-SF (NRW), Feststellungsverfahren oder Überprüfungsverfahren. Es wird in der Regel von der Schule oder den Eltern beim Schulamt beantragt.
Im Verfahren erstellen ein Sonderpädagoge und eine Lehrkraft der Regelschule ein Gutachten. Darin werden die Fähigkeiten und Schwierigkeiten des Kindes beschrieben und ein Förderschwerpunkt empfohlen. Je nach Bundesland findet zusätzlich eine schulärztliche Untersuchung statt. Die endgültige Entscheidung über den Förderbedarf trifft die Schulaufsichtsbehörde (das Schulamt).
Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, einen Antrag sofort zu unterschreiben, wenn die Schule Ihnen das nahelegt. Sie haben das Recht, sich Zeit zu nehmen, sich extern beraten zu lassen und eine zweite Meinung einzuholen. Erziehungsberatungsstellen, Elterninitiativen wie "mittendrin e.V." oder der örtliche Behindertenbeauftragte können helfen.
Förderschule oder Regelschule?
Seit Deutschland 2009 die UN-Behindertenrechtskonvention ratifiziert hat, ist inklusive Bildung ein Recht. Kinder mit Förderbedarf sollen vorrangig an Regelschulen unterrichtet werden. In der Praxis sieht die Situation allerdings je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus.
In Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein sind Inklusionsquoten hoch, in Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt besucht die Mehrheit der Kinder mit Förderbedarf weiterhin Förderschulen. Die Debatte darüber, welcher Weg besser ist, wird leidenschaftlich geführt, und die ehrliche Antwort lautet: Es kommt auf das einzelne Kind und die konkrete Schule an.
Was für die Förderschule spricht: Kleine Klassen mit speziell ausgebildeten Lehrkräften. Die gesamte Didaktik, die Materialien und das Tempo sind auf die Bedürfnisse der Kinder abgestimmt. Kinder erleben weniger Vergleichsdruck, weil sie unter Gleichgesinnten lernen. Für Kinder mit schweren Beeinträchtigungen (z.B. Förderschwerpunkt geistige Entwicklung oder Sinnesbehinderungen) bieten Förderschulen oft Ausstattung und Expertise, die Regelschulen schlicht nicht haben.
Was gegen die Förderschule spricht: Die Abschlüsse sind eingeschränkt. Rund 73 Prozent der Förderschüler verlassen die Schule ohne anerkannten Abschluss. Das liegt teilweise an der Schwere der Beeinträchtigungen, aber auch daran, dass der Unterricht in manchen Förderschwerpunkten nicht auf Regelabschlüsse ausgerichtet ist. Kinder an Förderschulen haben weniger Kontakt zu nicht-behinderten Gleichaltrigen, was die soziale Teilhabe erschweren kann. Und es gibt eine deutliche soziale Schieflage: 80 bis 90 Prozent der Kinder an Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen stammen aus Familien mit geringem Einkommen.
Was für die Regelschule mit Inklusion spricht: Kinder lernen gemeinsam, unabhängig von Beeinträchtigungen. Das fördert gegenseitiges Verständnis und soziale Kompetenz, bei allen Beteiligten. Kinder mit Förderbedarf haben an Regelschulen bessere Chancen auf einen anerkannten Schulabschluss, wenn die Unterstützung stimmt.
Was gegen schlecht umgesetzte Inklusion spricht: Wenn die Rahmenbedingungen fehlen, leidet das Kind. Zu grosse Klassen, fehlende Sonderpädagogen, keine Schulbegleitung, kein geeignetes Material: Unter diesen Bedingungen ist Inklusion keine Chance, sondern eine Überforderung, für das betroffene Kind, die Mitschüler und die Lehrkraft. Nur 28 Prozent der befragten Lehrkräfte halten Inklusion unter den aktuellen Bedingungen für praktikabel.
Elternwahlrecht: Sie entscheiden
In den meisten Bundesländern haben Eltern das Recht, den Förderort zu wählen. Sie können sich für die Förderschule oder für eine inklusive Beschulung an der Regelschule entscheiden. Dieses Wahlrecht ist allerdings in der Praxis oft eingeschränkt: Wenn es in der Nähe keine inklusive Schwerpunktschule gibt oder die Regelschule keine Kapazitäten hat, bleibt wenig Auswahl.
Ein Wechsel von der Förderschule auf eine Regelschule ist jederzeit möglich, wenn Sie das bei der Schulaufsicht beantragen. Auch ein bereits festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf kann auf Ihren Antrag überprüft und aufgehoben werden.
Worauf sollten Sie achten?
Besuchen Sie die Schulen, die für Ihr Kind in Frage kommen: sowohl die Förderschule als auch die Regelschule mit inklusivem Angebot. Sprechen Sie mit den Lehrkräften und der Schulleitung. Fragen Sie konkret: Wie viele Kinder mit Förderbedarf sind in der Klasse? Wie viele Sonderpädagogenstunden stehen zur Verfügung? Gibt es eine Schulbegleitung? Wie sieht die räumliche Ausstattung aus?
Sprechen Sie auch mit anderen Eltern. Deren Erfahrungen sind oft aufschlussreicher als offizielle Darstellungen. Auf schulbewertung.net finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Schulen aller Schulformen in ganz Deutschland. In unserer Schultypen-Übersicht können Sie gezielt nach Schulen in Ihrer Region suchen.