Die Anmeldung an der Grundschule läuft in Niedersachsen anders als in vielen anderen Bundesländern. Der Stichtag liegt am 30. September, die Anmeldung erfolgt rund 15 Monate vor der Einschulung, und Kinder, die keine Kita besuchen, müssen an einem Sprachtest teilnehmen. Hier erfahren Sie, welche Fristen gelten, welche Unterlagen Sie brauchen und was bei der Schuleingangsuntersuchung passiert.
Wann ist mein Kind schulpflichtig?
In Niedersachsen sind alle Kinder schulpflichtig, die bis zum 30. September des Einschulungsjahres das sechste Lebensjahr vollenden. Auch Kinder, die am 1. Oktober selbst Geburtstag haben, fallen noch unter die Schulpflicht. Das ist eine Besonderheit: In Baden-Württemberg liegt der Stichtag bereits am 30. Juni, in Thüringen und Brandenburg am 1. August.
Kann-Kinder: Kinder, die nach dem 1. Oktober geboren sind, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Einen eigenen Stichtag für Kann-Kinder gibt es in Niedersachsen nicht. Die Schulleitung entscheidet, ob der Entwicklungsstand des Kindes eine erfolgreiche Mitarbeit im ersten Schuljahrgang erwarten lässt.
Rückstellung: Wenn Ihr Kind zwischen dem 1. Juli und dem 30. September Geburtstag hat, können Sie die Einschulung um ein Jahr verschieben. Dafür reicht eine formlose schriftliche Erklärung an die zuständige Grundschule, die Sie bis zum 1. Mai des Einschulungsjahres einreichen müssen. Kein Arztbesuch, kein Gutachten, keine Begründung nötig.
Für alle anderen schulpflichtigen Kinder ist eine Rückstellung nur möglich, wenn aufgrund des Entwicklungsstands zu erwarten ist, dass das Kind nicht erfolgreich im ersten Schuljahr mitarbeiten kann. Die Entscheidung trifft die Schulleitung nach Beratung mit den Eltern.
Wann und wo melde ich mein Kind an?
Die Anmeldung findet in Niedersachsen ungewöhnlich früh statt: etwa 15 Monate vor der Einschulung. Für Kinder, die im August 2027 eingeschult werden, liegt die Anmeldung also im Mai 2026. Für die Einschulung im August 2026 hätte die Anmeldung bereits im Frühjahr 2025 stattfinden müssen.
In Niedersachsen gibt es Schuleinzugsbezirke. Das bedeutet: Ihr Kind wird an der Grundschule angemeldet, in deren Bezirk Sie wohnen. Sie erhalten rechtzeitig eine Einladung vom Schulträger (Stadt oder Gemeinde) oder direkt von der Grundschule. Der genaue Anmeldetermin wird in der Regel zwischen dem 1. und 8. Dezember des Vorjahres öffentlich bekanntgegeben.
Wenn Sie möchten, dass Ihr Kind eine andere Grundschule besucht, müssen Sie einen Ausnahmeantrag nach § 63 Abs. 3 des Niedersächsischen Schulgesetzes stellen. Dieser Antrag wird bei der zuständigen Grundschule eingereicht. Genehmigt wird er nur, wenn der Besuch der zuständigen Schule eine unzumutbare Härte darstellen würde oder pädagogische Gründe vorliegen. Ein pauschaler Wunsch reicht nicht aus.
Welche Unterlagen brauche ich?
Zur Anmeldung sollten Sie folgende Dokumente mitbringen:
Geburtsurkunde des Kindes im Original oder als beglaubigte Kopie.
Impfpass oder eine ärztliche Bescheinigung zum Masernschutz. Seit 2020 müssen alle Kinder bei der Einschulung einen Nachweis über zwei Masernimpfungen oder eine ärztlich bestätigte Immunität vorlegen. Ohne diesen Nachweis wird das Kind zwar aufgenommen, aber das Gesundheitsamt wird informiert.
Meldebescheinigung oder ein Dokument, das den Wohnsitz im Schuleinzugsbezirk belegt.
Manche Schulen haben ein eigenes Anmeldeformular, das Sie vorher abholen oder von der Schulwebsite herunterladen können. Erkundigen Sie sich rechtzeitig beim Sekretariat, ob zusätzliche Formulare benötigt werden.
Was passiert beim Sprachtest?
In Niedersachsen werden die Sprachkenntnisse aller Kinder vor der Einschulung erfasst. Wie das abläuft, hängt davon ab, ob Ihr Kind eine Kita besucht oder nicht:
Kinder in der Kita: Die Sprachentwicklung wird von den pädagogischen Fachkräften im Kita-Alltag begleitet und dokumentiert. Im letzten Jahr vor der Einschulung wird die Sprachförderung nochmals intensiviert. Ein separater Test an der Grundschule ist für Kita-Kinder nicht vorgesehen.
Kinder ohne Kita-Besuch: Für diese Kinder ist ein Sprachtest an der zuständigen Grundschule Pflicht. Der Test findet im Rahmen der Anmeldung statt und überprüft, ob das Kind über ausreichende Deutschkenntnisse für den Schulunterricht verfügt. Wird Förderbedarf festgestellt, bietet die Schule spezielle Sprachförderung an.
Die Schuleingangsuntersuchung
Neben der Anmeldung an der Grundschule gibt es die Schuleingangsuntersuchung durch den Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts. Sie erhalten dafür eine separate Einladung, die Untersuchung ist verpflichtend.
Bei der Untersuchung werden Seh- und Hörvermögen getestet, die motorische Entwicklung beurteilt und der allgemeine Gesundheitszustand erfasst. Es geht nicht darum, "Schulreife" festzustellen oder Kinder auszusortieren. Die Ergebnisse dienen dazu, eventuellen Förderbedarf frühzeitig zu erkennen und Sie als Eltern zu beraten.
Die Schuleingangsuntersuchung ersetzt keinen Besuch beim Kinderarzt und ist keine Prüfung. Wenn bei Ihrem Kind Auffälligkeiten festgestellt werden, bedeutet das nicht automatisch eine Rückstellung. Die Schulleitung bezieht die Ergebnisse in ihre Entscheidung ein, aber der Gesamteindruck zählt.
Einschulung und erster Schultag
Die Einschulung findet in Niedersachsen am Samstag nach dem Ende der Sommerferien statt. Für das Schuljahr 2026/2027 ist das der 15. August 2026. An manchen Schulen wird die Einschulung auf den Tag danach gelegt, das hängt vom Konzept der einzelnen Schule ab.
Der Ablauf ist von Schule zu Schule unterschiedlich, folgt aber meistens einem ähnlichen Muster: Begrüssung durch die Schulleitung, eine Aufführung der älteren Schüler, Aufruf der Erstklässler und eine erste Unterrichtsstunde im Klassenzimmer. Für Eltern gibt es in der Zwischenzeit oft Kaffee und Kuchen, organisiert vom Förderverein oder der Elternvertretung.
Ganztagsgrundschule in Niedersachsen
Rund 69 Prozent der niedersächsischen Grundschulen sind bereits Ganztagsschulen. Ab dem Schuljahr 2026/2027 greift zudem der neue Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler, der bis 2029/2030 auf alle vier Jahrgänge ausgeweitet wird. In Niedersachsen wird dieser Anspruch über die Ganztagsgrundschulen umgesetzt.
Ob eine Ganztagsgrundschule offen, teilgebunden oder voll gebunden arbeitet, entscheiden die Schule und der Schulträger vor Ort. In offenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme am Nachmittag freiwillig. In gebundenen Ganztagsschulen nehmen alle Kinder am Ganztagsprogramm teil. Wenn die für Ihren Bezirk zuständige Grundschule keine Ganztagsschule ist, können Sie Ihr Kind auf Wunsch an einer städtischen Ganztagsgrundschule anmelden, sofern dort Plätze frei sind.
Weiterführende Schule nach der Grundschule
In Niedersachsen dauert die Grundschule vier Jahre (Klassen 1 bis 4). Danach wechseln die Kinder auf eine weiterführende Schule. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, die in Niedersachsen aber nicht bindend ist. Die Eltern entscheiden frei, ob ihr Kind ein Gymnasium, eine Oberschule, eine Integrierte Gesamtschule oder eine andere Schulform besucht.
Auf schulbewertung.net finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Grundschulen und weiterführenden Schulen in ganz Niedersachsen. In unserer Bundesländer-Übersicht können Sie gezielt nach Schulen in Ihrer Region suchen.