In Nordrhein-Westfalen haben Eltern beim Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule das letzte Wort. Die Grundschulempfehlung ist nicht bindend, sondern dient als Orientierung. Das klingt nach Freiheit, bringt in der Praxis aber eigene Herausforderungen mit sich: Beliebte Schulen sind überlaufen, Ablehnungen keine Seltenheit, und die freie Wahl bedeutet nicht automatisch einen Platz an der Wunschschule.
Was steht in der Grundschulempfehlung?
Mit dem Halbjahreszeugnis der 4. Klasse erhalten Eltern in NRW eine begründete Empfehlung der Grundschule. Diese Empfehlung nennt die Schulform, die aus Sicht der Lehrkräfte für die weitere Förderung des Kindes geeignet ist: Gymnasium, Realschule oder Hauptschule. Zusätzlich kann eine Schulform mit dem Zusatz "mit Einschränkungen" empfohlen werden. Die Schulformen Gesamtschule und Sekundarschule werden immer als Option genannt.
Die Empfehlung basiert auf dem Leistungsstand, der Lernentwicklung und den Fähigkeiten des Kindes. Einen festen Notenschnitt wie in Bayern (2,33 fürs Gymnasium) gibt es in NRW nicht. Die Lehrkraft betrachtet das Gesamtbild: Arbeitsverhalten, Konzentrationsfähigkeit, Selbstständigkeit und die fachlichen Leistungen.
Der entscheidende Unterschied zu Bayern, Brandenburg oder Thüringen: Die NRW-Empfehlung ist nicht bindend. Eltern können ihr Kind auch an einer Schulform anmelden, für die keine Empfehlung vorliegt. Ein Kind mit Realschulempfehlung darf also grundsätzlich am Gymnasium angemeldet werden.
Wie läuft die Anmeldung ab?
Die Anmeldung an den weiterführenden Schulen beginnt nach den Halbjahreszeugnissen der 4. Klasse. Der Anmeldezeitraum umfasst sechs Wochen. Für Schulen mit erwarteten Anmeldeüberhängen, vor allem Gesamtschulen, gibt es ein vorgezogenes Verfahren in den ersten beiden Wochen. Die übrigen Schulformen (Gymnasium, Realschule, Hauptschule) melden in der dritten bis sechsten Woche an.
Zur Anmeldung bringen Sie folgende Unterlagen mit: das Halbjahreszeugnis mit der Grundschulempfehlung, den Anmeldeschein (wird von der Grundschule ausgegeben), die Geburtsurkunde des Kindes und einen Nachweis über die Masernimpfung.
Weicht Ihr Schulwunsch von der Empfehlung ab, bietet die weiterführende Schule ein Beratungsgespräch an. Dieses Gespräch ist Pflicht, wenn die Empfehlung und die gewählte Schulform nicht zusammenpassen. Es hat aber keinen verbindlichen Charakter. Die Schule darf Ihr Kind nicht allein wegen einer abweichenden Empfehlung ablehnen. Das hat das NRW-Schulministerium ausdrücklich klargestellt: Eine eingeschränkte oder fehlende Empfehlung für eine Schulform ist kein zulässiges Ausschlusskriterium.
Was passiert bei zu vielen Anmeldungen?
Die freie Schulwahl führt dazu, dass bestimmte Schulen deutlich mehr Anmeldungen erhalten als Plätze vorhanden sind. Besonders Gymnasien und Gesamtschulen in Städten wie Düsseldorf, Köln, Bonn oder Münster haben regelmässig Anmeldeüberhänge. In Düsseldorf wollten zuletzt über 2.500 Viertklässler auf ein städtisches Gymnasium, bei begrenzter Platzkapazität.
Wenn die Anmeldungen die Aufnahmekapazität übersteigen, muss die Schulleitung ein Auswahlverfahren durchführen. Die zulässigen Kriterien sind in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI) abschliessend geregelt:
Geschwisterkinder: Kinder, deren Geschwister bereits an der Schule sind, werden bevorzugt aufgenommen.
Ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen: Die Schule achtet darauf, dass die Klassen geschlechtermässig halbwegs ausgeglichen zusammengesetzt sind.
Ausgewogenes Verhältnis bei den Muttersprachen: Kinder unterschiedlicher Herkunftssprachen sollen gemischt werden.
Schulweg: Kürzere Schulwege können als Kriterium herangezogen werden.
Nähe zur bisherigen Grundschule: Der Besuch einer Schule in der Nähe der zuletzt besuchten Grundschule kann berücksichtigt werden.
Losverfahren: Wenn die anderen Kriterien nicht ausreichen, entscheidet das Los. Das ist rechtlich zulässig und kommt in der Praxis häufiger vor als viele Eltern erwarten.
An Gesamtschulen und Sekundarschulen kommt ein weiteres Kriterium hinzu: die Leistungsheterogenität. Die Schule soll Kinder unterschiedlicher Leistungsstufen aufnehmen, weil das Konzept der Gesamtschule auf gemischte Klassen setzt.
Was tun bei einer Ablehnung?
Bekommt Ihr Kind keinen Platz an der Wunschschule, erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Anmeldung eine schriftliche Absage. Bei Gesamtschulen passiert das oft schon früher, weil deren Anmeldephase vorgezogen ist.
Nach einer Absage an der Gesamtschule können Sie Ihr Kind im regulären Verfahren an einem Gymnasium, einer Realschule oder einer Hauptschule anmelden. Nach einer Absage dort teilt Ihnen die Schule mit, an welchen Schulen der gewünschten Schulform noch Plätze frei sind.
Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. In der Praxis lohnt sich das vor allem dann, wenn Sie Fehler im Auswahlverfahren vermuten, zum Beispiel wenn Geschwisterkinder nicht berücksichtigt wurden oder das Losverfahren nicht ordnungsgemäss dokumentiert ist. Ein Widerspruch allein deshalb, weil Sie mit dem Ergebnis unzufrieden sind, hat wenig Aussicht auf Erfolg.
Freie Schulwahl auch bei der Grundschule
NRW gehört zusammen mit Hamburg zu den einzigen beiden Bundesländern, in denen auch bei der Grundschule keine feste Schulbezirksregelung gilt. Sie können Ihr Kind grundsätzlich an jeder Grundschule in Ihrer Gemeinde anmelden, nicht nur an der nächstgelegenen. In allen anderen Bundesländern werden Kinder automatisch der Grundschule im Einzugsgebiet zugewiesen.
Allerdings hat auch hier die nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart Vorrang: Jedes Kind hat nach dem Schulgesetz NRW einen Anspruch auf Aufnahme an der nächstgelegenen Grundschule im Rahmen der Aufnahmekapazität. Melden Sie Ihr Kind an einer weiter entfernten Schule an und es gibt einen Anmeldeüberhang, werden Kinder aus dem Nahbereich bevorzugt.
Die Erprobungsstufe: Korrektur ist möglich
In NRW bilden die Klassen 5 und 6 an Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen die sogenannte Erprobungsstufe. In diesen zwei Jahren beobachten die Lehrkräfte, ob die gewählte Schulform zum Kind passt. Ein Sitzenbleiben ist in der Erprobungsstufe grundsätzlich nicht vorgesehen, die Versetzung von Klasse 5 nach 6 erfolgt automatisch.
Am Ende der Klasse 6 wird entschieden, ob das Kind den Bildungsgang fortsetzen kann. Kommt die Schule zu dem Ergebnis, dass eine andere Schulform besser geeignet wäre, empfiehlt sie den Wechsel. Die Erprobungsstufe ist also ein eingebautes Sicherheitsnetz, das Fehlentscheidungen bei der Schulwahl auffangen soll.
In der Praxis bedeutet das: Wenn Sie Ihr Kind trotz Realschulempfehlung am Gymnasium anmelden und es dort überfordert ist, wird nach der 6. Klasse ein Wechsel empfohlen. Das ist keine Katastrophe, kann aber für das Kind belastend sein. Beziehen Sie deshalb die Empfehlung der Grundschule ernst in Ihre Überlegungen ein, auch wenn sie nicht bindend ist.
Tipps für die Schulwahl in NRW
Nutzen Sie die Tage der offenen Tür. Alle weiterführenden Schulen bieten zwischen November und Januar Informationsveranstaltungen an. Gehen Sie hin und nehmen Sie Ihr Kind mit. Der persönliche Eindruck sagt oft mehr als jede Statistik.
Melden Sie sich nicht nur an einer Schule an. In NRW ist zwar nur ein Anmeldeschein im Umlauf, aber wenn die Wunschschule absagt, sollten Sie Plan B und C schon kennen.
Sprechen Sie mit anderen Eltern. Erfahrungsberichte von Familien, deren Kinder die Schule bereits besuchen, sind oft aufschlussreicher als offizielle Broschüren. Auf schulbewertung.net finden Sie Bewertungen zu Schulen in ganz NRW.
Nehmen Sie das Beratungsgespräch ernst. Wenn die Grundschule eine andere Schulform empfiehlt als Sie sich wünschen, hat das Gründe. Die Lehrkräfte kennen Ihr Kind im schulischen Kontext oft anders als Sie es zu Hause erleben. Das heisst nicht, dass die Empfehlung immer richtig ist, aber sie verdient eine ehrliche Auseinandersetzung.
In unserer Schultypen-Übersicht finden Sie weitere Informationen zu den verschiedenen Schulformen und können gezielt nach Gymnasien, Realschulen, Gesamtschulen oder Hauptschulen in Ihrer Region suchen.