Baden-Württemberg hat sein Schulsystem in den letzten Jahren stärker umgebaut als jedes andere Bundesland. Der Einschulungsstichtag wurde vom 30. September auf den 30. Juni vorverlegt, die Grundschulempfehlung ist seit der Bildungsreform 2025 wieder verbindlicher geworden, und für den Übertritt aufs Gymnasium gibt es mit dem Potenzialtest ein neues Instrument. Für Eltern, die in Baden-Württemberg eine Schulwahl treffen oder nach einem Umzug ins Ländle wechseln, sind diese Änderungen direkt relevant.

Der neue Stichtag: 30. Juni

Bis 2020 lag der Einschulungsstichtag in Baden-Württemberg am 30. September. Nach einer erfolgreichen Elternpetition wurde er schrittweise vorverlegt: auf den 31. August (2020/2021), den 31. Juli (2021/2022) und seit 2022/2023 auf den 30. Juni. Kinder, die bis zum 30. Juni eines Jahres sechs werden, sind damit schulpflichtig.

Für Kinder, die nach dem 30. Juni, aber vor dem 30. Juni des Folgejahres sechs werden, können die Eltern die Schulpflicht durch einfache Anmeldung an der Grundschule auslösen. Es braucht keinen Antrag und kein Gutachten. Umgekehrt können Eltern, die ihr Kind für noch nicht schulreif halten, eine Zurückstellung beantragen. Dafür ist allerdings ein Gutachten des Gesundheitsamts erforderlich, und die Grundschule entscheidet.

Im Vergleich: In Bayern und Niedersachsen gilt weiterhin der 30. September als Stichtag. Wer aus einem dieser Bundesländer nach Baden-Württemberg zieht, muss beachten, dass Kinder hier bis zu drei Monate früher schulpflichtig werden könnten, je nach Geburtsmonat.

Schulbezirke und Grundschulwahl

In Baden-Württemberg ist die Grundschulwahl nicht frei. Jedes Kind wird der Grundschule zugewiesen, in deren Bezirk die Familie wohnt. Einen Wechsel in eine andere Grundschule müssen Sie beantragen, und er wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Gründe können eine unzumutbare Entfernung, eine besondere pädagogische Situation oder die Betreuungssituation der Familie sein.

Das unterscheidet Baden-Württemberg deutlich von Nordrhein-Westfalen oder Hamburg, wo Eltern die Grundschule frei wählen können. Die Schulbezirksregelung hat den Vorteil, dass die Schulen planbarer arbeiten können und keine Anmeldeüberhänge entstehen. Der Nachteil: Wenn die zugewiesene Schule nicht überzeugt, haben Eltern wenig Spielraum.

Die Grundschulempfehlung und ihre neue Rolle

Die Grundschulempfehlung in Baden-Württemberg hat eine bewegte Geschichte. Bis 2012 war sie verbindlich: Ohne Gymnasialempfehlung kein Gymnasium. Dann wurde der Elternwille freigestellt, die Empfehlung hatte nur noch beratenden Charakter. Mit der Bildungsreform 2025 hat die Landesregierung das Verfahren erneut umgebaut.

Seit dem Schuljahr 2025/2026 wird die Empfehlung auf Basis mehrerer Elemente ausgesprochen. Die Klassenkonferenz trifft eine pädagogische Gesamtwürdigung, und es gibt die standardisierte Kompetenzmessung "Kompass 4" in den Fächern Deutsch und Mathematik. Die Empfehlung wird für Niveaustufen ausgesprochen: G (grundlegendes Niveau, führt zum Hauptschulabschluss), M (mittleres Niveau, führt zum Realschulabschluss) und E (erweitertes Niveau, führt zum Abitur).

Für die Anmeldung am Gymnasium müssen Ihr Kind entweder die entsprechende Eignung über Kompass 4 und die pädagogische Gesamtwürdigung nachweisen, oder es kann einen landesweit zentralen Potenzialtest am Gymnasium ablegen. Dieser Test prüft Deutsch, Mathematik und überfachliche Kompetenzen. Besteht Ihr Kind den Test, steht dem Gymnasiumsbesuch nichts im Weg, auch ohne passende Grundschulempfehlung.

Welche Schulformen gibt es?

Baden-Württemberg hat ein vielfältigeres Schulangebot als die meisten Bundesländer. Nach der vierjährigen Grundschule stehen folgende Wege offen:

Gymnasium: Acht oder neun Jahre bis zum Abitur. Baden-Württemberg hat 43 G9-Modellschulen, an denen das Abitur nach neun Jahren abgelegt wird. Die übrigen Gymnasien arbeiten mit G8. Ab 2025/2026 wird G9 schrittweise auf weitere Schulen ausgeweitet.

Realschule: Sechs Jahre, führt zum Mittleren Schulabschluss. An Realschulen wird auf zwei Niveaustufen unterrichtet (G und M), was den Übergang auf das Gymnasium oder die Berufliche Oberstufe erleichtert.

Gemeinschaftsschule: Eine Besonderheit Baden-Württembergs. Hier lernen alle Kinder gemeinsam, es wird auf drei Niveaustufen (G, M, E) differenziert. Einige Gemeinschaftsschulen haben eine eigene Oberstufe, andere kooperieren mit Gymnasien oder beruflichen Schulen. Die Gemeinschaftsschule führt je nach Niveaustufe zum Hauptschulabschluss, Realschulabschluss oder Abitur.

Werkrealschule/Hauptschule: Fünf bis sechs Jahre, führt zum Hauptschulabschluss oder zum Werkrealschulabschluss (Mittlere Reife).

In unserer Schultypen-Übersicht finden Sie alle Schulformen mit Erklärungen und können gezielt nach Schulen in Baden-Württemberg suchen.

Termine und Ablauf beim Übergang

Für das Schuljahr 2026/2027 gelten in Baden-Württemberg folgende Termine:

Bis Ende Januar 2026: Informations- und Beratungsgespräch der Grundschule mit den Eltern über die Schulwahl.

Bis 6. Februar 2026: Pädagogische Gesamtwürdigung durch die Klassenkonferenz und Ausgabe der Grundschulempfehlung zusammen mit der Halbjahresinformation.

Bis ca. Mitte Februar: Falls gewünscht, Anmeldung zum Potenzialtest am Gymnasium. Die Frist beträgt vier Werktage nach Ausgabe der Empfehlung.

24. Februar 2026: Haupttermin Potenzialtest, Nachtermin am 3. März.

9. bis 12. März 2026: Anmeldung an den weiterführenden Schulen.

Was bei einem Umzug nach Baden-Württemberg gilt

Wenn Sie mit Ihrem Kind aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg ziehen, muss Ihr Kind in das dortige Schulsystem eingegliedert werden. Die wichtigsten Punkte:

Grundschule: Ihr Kind wird der Grundschule im neuen Schulbezirk zugewiesen. Die bisherigen Noten und Zeugnisse werden anerkannt. Ein Wechsel mitten im Schuljahr ist möglich, aber sprechen Sie vorab mit der aufnehmenden Schule.

Weiterführende Schule: Kommt Ihr Kind aus einem Bundesland mit Elternwahlrecht (z.B. NRW, Niedersachsen) und besucht dort ein Gymnasium, wird es in der Regel auch in Baden-Württemberg am Gymnasium aufgenommen. Umgekehrt kann es schwieriger werden, wenn Ihr Kind in einem Bundesland ohne Gymnasialeignung ein Gymnasium besucht hat. Klären Sie solche Fälle direkt mit der Schulleitung der aufnehmenden Schule.

Fremdsprachenfolge: In Baden-Württemberg beginnt die erste Fremdsprache (Englisch oder Französisch) in der Grundschule. Wenn Ihr Kind aus einem Bundesland kommt, in dem erst ab Klasse 5 eine Fremdsprache unterrichtet wird, kann eine Lücke entstehen. Die meisten Schulen bieten Förderunterricht an, aber fragen Sie konkret nach.

Fazit

Baden-Württemberg ist im Umbruch. Die Bildungsreform 2025 hat die Regeln für den Schulübergang deutlich verändert. Der Potenzialtest ist ein neues Element, das es in keinem anderen Bundesland gibt. Für Eltern bedeutet das: Informieren Sie sich frühzeitig, besuchen Sie die Informationsveranstaltungen der weiterführenden Schulen und nutzen Sie das Beratungsgespräch an der Grundschule. In unserer Bundesländer-Übersicht finden Sie alle Schulen in Baden-Württemberg mit Bewertungen und Erfahrungsberichten anderer Eltern auf schulbewertung.net.