Der Übertritt nach der Grundschule ist in Bayern strenger geregelt als in den meisten anderen Bundesländern. Während anderswo die Eltern das letzte Wort haben, entscheidet in Bayern der Notenschnitt im Übertrittszeugnis darüber, ob ein Kind aufs Gymnasium, die Realschule oder die Mittelschule wechselt. Wer den Schnitt knapp verfehlt, kann über den Probeunterricht eine zweite Chance bekommen.

Wie funktioniert das Übertrittszeugnis?

Anfang Mai erhalten alle Viertklässler in Bayern ihr Übertrittszeugnis. Es enthält die Jahresfortgangsnoten in den drei entscheidenden Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht (HSU) sowie eine Gesamtdurchschnittsnote aus diesen drei Fächern. Auf Basis dieser Note spricht die Grundschule eine Schullaufbahnempfehlung aus.

Die Grenzen sind klar definiert: Mit einem Schnitt von 2,33 oder besser erhält Ihr Kind die Empfehlung fürs Gymnasium. Mit 2,66 oder besser ist der Weg auf die Realschule frei. Ab einem Schnitt von 3,00 bleibt nur die Mittelschule. Anders als etwa in Nordrhein-Westfalen oder Niedersachsen können Eltern diese Empfehlung nicht einfach ignorieren.

Bereits im Januar gibt es eine schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand. Sie ist kein offizielles Übertrittszeugnis, gibt Ihnen aber einen Überblick, wo Ihr Kind steht. Liegt der Schnitt im Januar noch nicht im gewünschten Bereich, bleiben bis Mai einige Wochen zum gezielten Üben.

Welche Noten zählen genau?

Nur die Noten in Deutsch, Mathematik und HSU fliessen in den Übertrittsschnitt ein. Fächer wie Sport, Musik, Kunst oder Religion spielen keine Rolle. Die Berechnung erfolgt als arithmetisches Mittel der drei Fächer, wobei jedes Fach gleich gewichtet wird.

Ein konkretes Beispiel: Ihr Kind hat in Deutsch eine 2, in Mathematik eine 3 und in HSU eine 2. Der Schnitt ergibt (2+3+2) geteilt durch 3 = 2,33. Damit wäre die Gymnasialeignung gerade noch erreicht. Eine 3 in HSU statt der 2 würde den Schnitt auf 2,67 verschieben, und das Gymnasium wäre ohne Probeunterricht nicht mehr möglich.

Ob mündliche Noten in den Jahresfortgang einfliessen, regelt das bayerische Schulgesetz nicht einheitlich für Grundschulen. In der Praxis entscheiden die Lehrkräfte, wie stark mündliche Leistungen gewichtet werden. Fragen Sie im Zweifelsfall die Klassenlehrkraft Ihres Kindes direkt.

Was ist der Probeunterricht?

Der Probeunterricht ist die zweite Chance für Kinder, deren Notenschnitt knapp nicht reicht. Er dauert drei Tage und findet an dem Gymnasium oder der Realschule statt, an der das Kind angemeldet wurde. Die schriftlichen Aufgaben werden bayernweit zentral vom Kultusministerium gestellt, der Ablauf ist an allen Schulen identisch.

Geprüft wird in den Fächern Deutsch und Mathematik. In den ersten beiden Tagen schreiben die Kinder schriftliche Arbeiten, am dritten Tag folgt ein mündlicher Teil. Die Kinder arbeiten in kleinen Gruppen, betreut von mindestens zwei Lehrkräften des Gymnasiums oder der Realschule.

Bestanden ist der Probeunterricht, wenn Ihr Kind in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen mindestens die Note 4 erreicht. Also zum Beispiel Deutsch 3 und Mathematik 4 oder umgekehrt.

Sonderregel bei zweimal Note 4: Erreicht Ihr Kind in beiden Fächern eine 4, gilt der Probeunterricht offiziell als nicht bestanden. Allerdings können Sie als Eltern in diesem Fall den Übertritt trotzdem beantragen. Der Elternwille greift hier ausnahmsweise. Bei einer 5 in einem der beiden Fächer ist der Probeunterricht endgültig nicht bestanden.

Termine und Fristen 2026

Für das Schuljahr 2026/2027 gelten in Bayern folgende Termine:

Januar 2026: Schriftliche Zwischeninformation zum Leistungsstand.

Anfang Mai 2026: Ausgabe der Übertrittszeugnisse an alle Viertklässler.

11. bis 15. Mai 2026: Anmeldung an den Gymnasien. Mitzubringen sind das Übertrittszeugnis, die Geburtsurkunde und der Nachweis über die Masernimpfung. Bei staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.

19. bis 21. Mai 2026: Probeunterricht an den Gymnasien für Kinder ohne Gymnasialeignung im Übertrittszeugnis.

Für den Übertritt an die Realschule gelten ähnliche Zeiträume, die konkreten Termine legt die jeweilige Schule fest. Informieren Sie sich rechtzeitig auf der Website der Wunschschule oder beim Sekretariat.

Übertritt auf die Realschule

Die Regelungen für den Übertritt auf die Realschule folgen dem gleichen Prinzip, nur mit einer anderen Notenschwelle. Ein Schnitt von 2,66 oder besser in Deutsch, Mathematik und HSU reicht für die Realschulempfehlung. Wer diesen Schnitt verfehlt, kann ebenfalls am Probeunterricht teilnehmen.

Die Bestehensregeln beim Probeunterricht sind identisch: mindestens 3 und 4 in Deutsch und Mathematik, bei zweimal 4 entscheidet der Elternwille.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn der Übertritt in der 4. Klasse nicht klappt, ist das kein Sackgassenweg. Bayern bietet mehrere spätere Einstiegsmöglichkeiten:

Übertritt nach der 5. Klasse Mittelschule: Erreicht Ihr Kind am Jahresende in Deutsch und Mathematik einen Schnitt von 2,0 oder besser, kann es auf die Realschule wechseln. Für das Gymnasium muss der Schnitt in Deutsch, Mathematik und Englisch bei 2,0 liegen.

Einführungsklassen am Gymnasium: Schülerinnen und Schüler mit einem Mittleren Schulabschluss von der Realschule oder Mittelschule können über sogenannte Einführungsklassen in die gymnasiale Oberstufe einsteigen. Diese Klassen bereiten gezielt auf die Oberstufe vor.

Fachoberschule (FOS): Die FOS führt zur Fachhochschulreife oder mit der 13. Klasse zur fachgebundenen oder allgemeinen Hochschulreife. Für viele Familien ist die FOS eine attraktive Alternative zum Gymnasium, besonders wenn das Kind praxisorientierter lernt.

Wie viel Druck ist zu viel?

Der bayerische Übertritt steht seit Jahren in der Kritik. In keinem anderen Bundesland hängt so viel an den Noten eines zehnjährigen Kindes. Die Angst vor schlechten Noten in der vierten Klasse belastet viele Familien, und Nachhilfeinstitute machen gerade in Bayern gute Geschäfte mit Übertrittsvorbereitung.

Trotzdem lohnt es sich, einen Schritt zurückzutreten. Rund 90 Prozent der Kinder, die über den Probeunterricht ans Gymnasium wechseln, bestehen die 5. Klasse erfolgreich. Das zeigt, dass der Notenschnitt in der Grundschule nicht immer die tatsächliche Eignung widerspiegelt. Umgekehrt bedeutet ein Gymnasialschnitt im Übertrittszeugnis nicht automatisch, dass Ihr Kind dort auch glücklich wird.

Sprechen Sie offen mit der Klassenlehrkraft und beobachten Sie Ihr Kind: Hat es Freude am Lernen? Kann es sich gut konzentrieren? Kommt es mit Leistungsdruck zurecht? Diese Fragen sind mindestens so wichtig wie der Notenschnitt. Auf schulbewertung.net finden Sie Bewertungen und Erfahrungsberichte zu Gymnasien, Realschulen und Mittelschulen in ganz Bayern, die Ihnen bei der Entscheidung helfen können.

Vergleich mit anderen Bundesländern

Bayern ist zusammen mit Brandenburg und Thüringen eines der wenigen Bundesländer, in denen der Elternwille beim Übertritt eingeschränkt ist. In Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und den meisten anderen Ländern entscheiden die Eltern frei, auf welche Schulform ihr Kind wechselt. Die Grundschulempfehlung hat dort beratenden Charakter, ist aber nicht bindend.

Ob das bayerische Modell besser oder schlechter ist, darüber lässt sich streiten. Befürworter argumentieren, dass es Kinder vor Überforderung schützt. Kritiker sehen darin eine zu frühe Selektion, die Kindern aus bildungsfernen Familien schadet. In der Bundesländer-Übersicht auf unserer Seite finden Sie weiterführende Informationen zu den Schulsystemen aller 16 Bundesländer.