Der Übertritt nach der Grundschule gehört zu den stressigsten Phasen im Schulleben vieler Familien. In welche Schulform darf mein Kind? Zählt nur der Notenschnitt? Können wir als Eltern mitentscheiden? Die Antworten auf diese Fragen hängen davon ab, in welchem Bundesland Sie leben. Denn Bildung ist Ländersache, und die Regelungen unterscheiden sich erheblich. Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen Überblick über alle 16 Bundesländer.

Grundsätzlich: So funktioniert der Übertritt

Nach der Grundschule wechseln Kinder auf eine weiterführende Schule. In den meisten Bundesländern geschieht das nach der vierten Klasse, in Berlin und Brandenburg nach der sechsten. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulform zum Kind passt. Ob diese Empfehlung verbindlich ist oder nur eine Orientierung bietet, regelt jedes Bundesland selbst.

Grundsätzlich gibt es drei Modelle: In einigen Ländern ist die Empfehlung bindend und das Kind kann nur mit dem passenden Notenschnitt oder über einen Probeunterricht auf das Gymnasium wechseln. In anderen Ländern entscheiden die Eltern frei und die Empfehlung hat nur beratenden Charakter. Und einige Länder liegen dazwischen, mit Beratungspflicht, aber ohne Zwang.

Die Regelungen im Überblick

Baden-Württemberg: Die Grundschulempfehlung wurde 2012 für die Eltern freigegeben. Sie erhalten die Empfehlung, können aber unabhängig davon jede Schulform wählen. Die Schule muss Ihr Kind aufnehmen, solange Plätze vorhanden sind. Allerdings müssen Sie die Empfehlung bei der Anmeldung vorlegen. Das Gymnasium kann kein Kind allein wegen der Empfehlung ablehnen.

Bayern: Die Empfehlung ist bindend und richtet sich nach dem Notenschnitt im Übertrittszeugnis der vierten Klasse. Für das Gymnasium braucht Ihr Kind einen Schnitt von 2,33 in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht. Für die Realschule liegt die Grenze bei 2,66. Wird der Schnitt knapp verfehlt, gibt es die Möglichkeit eines dreitägigen Probeunterrichts. Besteht das Kind diesen, darf es trotzdem wechseln.

Berlin: Die Grundschule dauert hier sechs Jahre. Die Empfehlung hat beratenden Charakter, die Eltern entscheiden. Allerdings können Gymnasien bei mehr Anmeldungen als Plätzen ein Auswahlverfahren durchführen, bei dem die Noten eine Rolle spielen. Für Schnellläuferklassen an grundständigen Gymnasien, die ab Klasse 5 aufnehmen, gibt es eigene Aufnahmeverfahren.

Brandenburg: Auch hier geht die Grundschule bis Klasse 6. Die Eltern entscheiden über die Schulform. Die Grundschule erstellt ein Gutachten mit einer Empfehlung, das bei der Anmeldung vorgelegt werden muss. Gymnasien können bei Übernachfrage ein Eignungsgespräch oder einen Probeunterricht verlangen.

Bremen: Eltern entscheiden frei. Die Grundschulempfehlung hat beratenden Charakter. Die Schule führt ein Beratungsgespräch mit den Eltern, kann aber keine Schulform vorschreiben. Bremen hat mit der Oberschule eine Schulform, die Haupt- und Realschule vereint und ebenfalls zum Abitur führen kann.

Hamburg: Die Eltern entscheiden. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, die aber nicht bindend ist. Wählen die Eltern entgegen der Empfehlung das Gymnasium, gibt es nach der sechsten Klasse eine verbindliche Überprüfung: Kinder, die den Anforderungen nicht genügen, wechseln auf die Stadtteilschule. Das ist kein Abstieg, denn auch an der Stadtteilschule ist das Abitur möglich.

Hessen: Eltern entscheiden, allerdings mit einem Sonderfall: Die Grundschule kann der Wahl widersprechen, wenn sie das Kind an der gewünschten Schulform für deutlich überfordert hält. In diesem Fall findet ein Beratungsverfahren statt. Letztlich liegt die Entscheidung aber bei den Eltern.

Mecklenburg-Vorpommern: Die Empfehlung der Grundschule ist nicht bindend. Eltern können frei wählen. Wenn die Empfehlung vom Elternwunsch abweicht, findet ein Beratungsgespräch statt. Am Gymnasium gibt es nach Klasse 6 eine Erprobungsphase, nach der leistungsschwache Schüler auf die Regionale Schule wechseln müssen.

Niedersachsen: Eltern entscheiden frei. Die Grundschule gibt eine Empfehlung ab, die seit 2015 nicht mehr verpflichtend auf dem Zeugnis steht, sondern in einem separaten Beratungsgespräch mitgeteilt wird. Die Eltern sind nicht daran gebunden.

Nordrhein-Westfalen: Die Eltern entscheiden. Die Grundschulempfehlung wird mit dem Halbjahreszeugnis der vierten Klasse ausgestellt und muss bei der Anmeldung vorgelegt werden. Die aufnehmende Schule kann beraten, aber nicht ablehnen. Eine Ausnahme sind Gesamtschulen mit mehr Anmeldungen als Plätzen, die per Losverfahren entscheiden.

Rheinland-Pfalz: Eltern entscheiden frei. Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, die den Eltern in einem Beratungsgespräch mitgeteilt wird. Ein verbindlicher Notenschnitt existiert nicht.

Saarland: Die Empfehlung der Grundschule orientiert sich an einem Notenprofil, ist aber nicht streng bindend. Eltern, die vom Rat der Schule abweichen wollen, nehmen an einem Beratungsverfahren teil. Der Entwicklungsbericht der Grundschule muss bei der weiterführenden Schule vorgelegt werden.

Sachsen: Die Empfehlung ist teilweise bindend. Für das Gymnasium braucht ein Kind einen Notendurchschnitt von 2,0 in Deutsch und Mathematik. Wird der Schnitt nicht erreicht, gibt es keinen Probeunterricht. Für die Oberschule gibt es keine Beschränkungen. Die Bildungsempfehlung wird am Ende des ersten Halbjahres der vierten Klasse erteilt.

Sachsen-Anhalt: Die Empfehlung der Grundschule ist nicht bindend, aber das Gymnasium kann bei einem Notendurchschnitt von schlechter als 2,0 in Deutsch und Mathematik ein Beratungsgespräch verlangen. Die Eltern entscheiden letztlich selbst.

Schleswig-Holstein: Eltern entscheiden frei. Die Grundschule gibt eine Empfehlung ab, die in einem Übergangsgespräch besprochen wird. Die Empfehlung hat keinerlei bindende Wirkung. Schleswig-Holstein hat neben Gymnasien die Gemeinschaftsschulen, die alle Abschlüsse anbieten.

Thüringen: Die Empfehlung ist bindend. Für das Gymnasium braucht das Kind einen Notendurchschnitt von mindestens 2,0 in Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde. Wird der Schnitt nicht erreicht, können Eltern eine Aufnahmeprüfung beantragen. Für die Regelschule gibt es keine Beschränkungen.

Bindend oder frei: Was ist besser?

Darüber lässt sich trefflich streiten. Befürworter einer bindenden Empfehlung argumentieren, dass sie Kinder vor Überforderung schützt. Die Lehrkräfte kennen das Kind nach vier Jahren im schulischen Kontext und können dessen Leistungsfähigkeit einschätzen. Tatsächlich zeigen Studien, dass in Bundesländern mit freiem Elternwillen mehr Kinder auf dem Gymnasium scheitern und nach ein oder zwei Jahren auf eine andere Schulform wechseln müssen.

Auf der anderen Seite ist die Empfehlung eine Momentaufnahme nach vier Schuljahren. Kinder entwickeln sich unterschiedlich schnell. Ein Viertklässler, der gerade eine schwierige Phase hat, kann ein halbes Jahr später ein völlig anderes Leistungsbild zeigen. In Bundesländern wie Bayern entscheidet ein Notenschnitt von wenigen Zehnteln über den gesamten Bildungsweg. Das kann man als ungerecht empfinden.

Was die Statistik klar zeigt: Die Übergangsquote aufs Gymnasium hängt stark vom Bundesland und vom Elternhaus ab. In Hamburg wechseln über 50 Prozent der Kinder aufs Gymnasium, in Sachsen sind es rund 45 Prozent und in Bayern etwa 40 Prozent. Der Anteil der Akademikerkinder am Gymnasium ist in allen Bundesländern überproportional hoch.

Tipps für Eltern

Nehmen Sie die Empfehlung ernst, aber nicht als Urteil. Die Lehrkraft kennt Ihr Kind in einem bestimmten Kontext. Sprechen Sie offen über die Gründe und fragen Sie konkret nach: Was fehlt meinem Kind? Wo sehen Sie Stärken? Was müsste sich verbessern?

Schauen Sie sich die Schulen an. Nicht die Schulform entscheidet über den Schulerfolg, sondern die konkrete Schule. Ein gutes Gymnasium mit engagierten Lehrkräften kann Ihrem Kind mehr bieten als ein überlaufenes mit Lehrermangel. Nutzen Sie unsere Bundesländer-Übersicht, um alle Schulen in Ihrer Region zu finden und Bewertungen zu lesen.

Denken Sie an die Alternativen. Die Gesamtschule wird oft übersehen, bietet aber den Vorteil, dass die Entscheidung zwischen den Schulformen um mehrere Jahre verschoben wird. In unserer Schultypen-Übersicht finden Sie alle Schulformen erklärt.

Erinnern Sie sich: Es ist nicht endgültig. Das deutsche Schulsystem ist durchlässiger als sein Ruf. Von der Realschule zum Abitur ist ein etablierter Weg. Ein Kind, das nach der vierten Klasse auf die Realschule geht, hat seine Chancen auf einen hohen Abschluss nicht verwirkt.

Reden Sie mit Ihrem Kind. Fragen Sie, was es sich wünscht, und nehmen Sie die Antwort ernst. Ein Kind, das Angst vor dem Gymnasium hat, wird dort nicht aufblühen, auch wenn die Noten stimmen. Und ein Kind, das unbedingt auf das Gymnasium will, bringt eine Motivation mit, die viel wert ist.

Fazit

Der Übertritt nach der Grundschule ist in jedem Bundesland anders geregelt, aber in keinem Bundesland ist er das Ende der Welt. Informieren Sie sich über die Regeln in Ihrem Land, sprechen Sie mit Lehrkräften und besuchen Sie Schulen. Die beste Entscheidung treffen Sie, wenn Sie Ihr Kind kennen, die Schulen kennen und sich nicht von Panik oder Prestige leiten lassen. Auf unserer Schulübersicht finden Sie alle Schulen in Deutschland mit Erfahrungsberichten anderer Eltern.