Klassenfahrten gehören für die meisten Kinder zu den Höhepunkten der Schulzeit. Für Eltern bedeuten sie vor allem eines: Kosten, Organisationsaufwand und die Frage, ob das eigene Kind wirklich fünf Tage ohne sie klarkommt. Die Preise für Klassenfahrten sind in den letzten Jahren gestiegen, und nicht jede Familie kann 300 oder 400 Euro auf Anhieb aufbringen. Gleichzeitig gibt es Zuschüsse, Rechte und Regeln, die viele Eltern nicht kennen. Dieser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen rund um Kosten, Finanzierung, Pflichten und Rechte bei Klassenfahrten.
Was kostet eine Klassenfahrt?
Die Kosten hängen vom Ziel, der Dauer, der Unterkunft und dem Programm ab. Pauschale Angaben sind schwierig, aber als grobe Orientierung:
Grundschule (Klasse 3 und 4): Mehrtägige Fahrten gehen meist in die nähere Umgebung, in Jugendherbergen oder Schullandheime. Rechnen Sie mit 100 bis 200 Euro für drei bis fünf Tage, inklusive Anreise, Unterkunft und Verpflegung. Dazu kommt Taschengeld.
Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10): Die Ziele werden weiter, die Programme aufwendiger. Eine Woche in einer Jugendherberge im Harz oder an der Ostsee kostet 200 bis 350 Euro. Fahrten mit Sportprogramm (Skifreizeit, Segeln, Klettern) können deutlich teurer werden.
Sekundarstufe II und Abschlussfahrten: Hier geht es häufig ins Ausland: London, Rom, Barcelona oder Prag. Flugreisen treiben die Kosten in die Höhe. Rechnen Sie mit 300 bis 600 Euro, bei manchen Zielen auch mehr. Abschlussfahrten an Gymnasien liegen im Schnitt bei 400 bis 500 Euro.
Eine bundeseinheitliche Obergrenze für die Kosten einer Klassenfahrt gibt es nicht. Viele Schulen haben aber eigene Fahrtenkonzepte, die festlegen, wie oft und wie teuer Klassenfahrten in den verschiedenen Jahrgangsstufen sein dürfen. Diese Konzepte werden in der Schulkonferenz beschlossen, an der auch Elternvertreter teilnehmen. Wenn Ihnen die Kosten zu hoch erscheinen, können Sie das Thema dort ansprechen.
Muss mein Kind an der Klassenfahrt teilnehmen?
Klassenfahrten sind schulische Veranstaltungen und damit grundsätzlich Teil des Unterrichts. Die Schulpflicht erstreckt sich auch auf schulische Veranstaltungen ausserhalb des Klassenzimmers. Ihr Kind kann also nicht einfach zu Hause bleiben, weil es keine Lust hat.
Allerdings gibt es Ausnahmen. Eine Nichtteilnahme ist möglich bei: Krankheit (mit ärztlichem Attest), begründeten religiösen oder weltanschaulichen Gründen, oder wenn die Kosten nicht tragbar sind und keine Zuschüsse bewilligt wurden. In diesen Fällen nimmt Ihr Kind am Unterricht einer anderen Klasse teil.
Wenn Sie Ihr Kind aus Kostengründen nicht mitfahren lassen können, sprechen Sie frühzeitig mit der Klassenlehrkraft. Es gibt Lösungen (siehe unten), und kein Kind sollte wegen des Geldes zu Hause bleiben müssen.
Welche Zuschüsse gibt es?
Bildungs- und Teilhabepaket (BuT): Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, haben Anspruch auf vollständige Übernahme der Klassenfahrtkosten. Die tatsächlichen Kosten werden komplett erstattet, es gibt keinen Eigenanteil. Der Antrag wird beim Jobcenter (Bürgergeld) oder beim Sozialamt (Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag) gestellt. Bei Bürgergeld-Empfängern wird der Antrag automatisch mit dem Bürgergeld-Antrag gestellt, es braucht keinen separaten Antrag mehr. Sie müssen lediglich die Kostenbestätigung der Schule einreichen.
Familien ohne Sozialleistungen: Auch Familien, die keine Sozialleistungen beziehen, aber die Kosten trotzdem nicht stemmen können, haben Möglichkeiten. Sie können sich an das Jobcenter wenden und prüfen lassen, ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht (sogenannte Bedarfsauslösung). Das Einkommen muss dafür nicht zwingend unter der Bürgergeld-Grenze liegen.
Förderverein der Schule: An vielen Schulen gibt es Fördervereine, die Zuschüsse für Klassenfahrten gewähren. Die Handhabung ist diskret, in der Regel weiss nur die Schulleitung oder die Klassenlehrkraft, wer Unterstützung bekommt. Fragen Sie die Klassenlehrkraft oder den Förderverein direkt.
Zuschüsse für politische Bildungsreisen: Geht die Klassenfahrt nach Berlin oder Brüssel und umfasst mindestens zwei Besuche im Bundesrat oder Europarat, kann die Schule einen Fahrtkostenzuschuss beantragen. Fahrten zu KZ-Gedenkstätten werden in mehreren Bundesländern gesondert gefördert, etwa durch die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit oder vergleichbare Stellen.
Was passiert, wenn mein Kind krank wird?
Wenn Ihr Kind vor der Klassenfahrt erkrankt und nicht mitfahren kann, bleiben Sie in der Regel auf den Kosten sitzen, sofern keine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen wurde. Manche Schulen schliessen pauschal eine Reiserücktrittsversicherung für die gesamte Klasse ab, die Kosten dafür liegen bei wenigen Euro pro Kind. Fragen Sie die Klassenlehrkraft, ob das der Fall ist.
Wenn Ihr Kind während der Klassenfahrt erkrankt, ist es über die gesetzliche Unfallversicherung der Schüler abgesichert, sofern die Erkrankung im Zusammenhang mit der schulischen Veranstaltung steht (z.B. ein Unfall beim Wandern). Für allgemeine Erkrankungen (Fieber, Magen-Darm) greift die normale Krankenversicherung. Im Ernstfall müssen die Begleitpersonen die Eltern informieren und gegebenenfalls dafür sorgen, dass das Kind abgeholt wird oder ärztlich versorgt wird.
Welche Rechte haben Eltern?
Mitbestimmung: Die Schulkonferenz (Gremium aus Lehrkräften, Eltern und Schülern) legt die Grundsätze für Klassenfahrten fest: Häufigkeit, maximale Dauer, Kostenobergrenze. In vielen Bundesländern muss auch die Klassenpflegschaft (Elternabend) dem konkreten Reiseziel und den Kosten zustimmen.
Information: Die Schule muss Sie rechtzeitig über Ziel, Dauer, Kosten und Programm informieren. "Rechtzeitig" bedeutet in der Praxis mehrere Monate vorher, damit Sie die Kosten einplanen oder einen Zuschuss beantragen können.
Einverständniserklärung: Vor der Klassenfahrt müssen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung unterschreiben. Diese regelt gleichzeitig die Kostenübernahme. Ohne Ihre Unterschrift darf Ihr Kind nicht mitfahren.
Medikamentengabe: Wenn Ihr Kind regelmässig Medikamente nehmen muss, müssen Sie die Begleitpersonen schriftlich informieren und eine Einverständniserklärung zur Medikamentengabe ausfüllen. Lehrkräfte sind nicht verpflichtet, Medikamente zu verabreichen, in der Praxis tun sie es aber meistens, wenn eine schriftliche Anweisung vorliegt.
Was darf die Schule, was nicht?
Handyverbot: Die Lehrkraft darf Regeln zur Handynutzung aufstellen, etwa dass Handys zu bestimmten Zeiten abgegeben werden müssen. Ein komplettes Verbot für die gesamte Fahrt ist in den meisten Bundesländern aber nicht zulässig, weil Kinder das Recht haben, ihre Eltern zu erreichen. In der Praxis einigen sich Lehrkräfte und Klasse auf Kompromisse: Handys tagsüber aus, abends eine Stunde erlaubt.
Zimmerkontrolle: Lehrkräfte dürfen die Zimmer betreten, um die Nachtruhe durchzusetzen. Sie dürfen persönliche Gegenstände der Kinder aber nicht durchsuchen. Wenn die Lehrkraft vermutet, dass ein Kind Alkohol oder andere verbotene Substanzen mitgebracht hat, muss sie die Eltern informieren.
Ausschluss von der Fahrt: Wenn Ihr Kind sich auf der Klassenfahrt massiv daneben benimmt (Alkohol, Gewalt, wiederholtes Verlassen der Unterkunft), darf die Lehrkraft es von der Fahrt ausschliessen. In diesem Fall müssen Sie Ihr Kind auf eigene Kosten abholen. Das ist der schlimmste Fall, kommt aber vor.
Bettgehzeiten: Die Lehrkräfte legen Bettgehzeiten fest, die dem Alter der Kinder angemessen sein müssen. Bei Grundschulkindern ist 21 Uhr üblich, bei Oberstufenschülern 23 Uhr. Dass die Bettgehzeit auf Klassenfahrten eher eine Empfehlung als ein Gesetz ist, wissen alle Beteiligten.
Tipps für Eltern
Packliste ernst nehmen. Die Lehrkraft gibt in der Regel eine Packliste aus. Halten Sie sich daran. Ein Kind, das seine Regenjacke vergessen hat, ist den ganzen Tag nass, und Ersatz gibt es im Schullandheim nicht. Beschriften Sie die Kleidung, besonders bei Grundschulkindern. Was nicht beschriftet ist, kommt nicht zurück.
Taschengeld begrenzen. Sprechen Sie sich mit anderen Eltern oder der Lehrkraft über eine einheitliche Taschengeldempfehlung ab. 10 bis 15 Euro pro Tag für Grundschulkinder, 15 bis 25 Euro für ältere Schüler sind übliche Richtwerte. Zu viel Geld sorgt für Neid und unnötigen Konsum.
Loslassen üben. Besonders bei der ersten Klassenfahrt fällt es vielen Eltern schwer, ihr Kind gehen zu lassen. Das ist normal. Vertrauen Sie darauf, dass die Lehrkräfte Erfahrung haben und Ihr Kind in guten Händen ist. Und schreiben Sie keine stündlichen Nachrichten. Ihr Kind will seine Klassenfahrt geniessen, nicht den ganzen Tag am Handy hängen.
Nach der Fahrt zuhören. Fragen Sie Ihr Kind nach der Rückkehr, was es erlebt hat. Nicht als Verhör, sondern aus echtem Interesse. Die Geschichten, die Kinder von Klassenfahrten mitbringen, sind oft wertvoller als jeder Unterrichtsstoff.
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